Blowerdoor-Messung

Luftdichtheitsmessung oder Differenzdruckmessung

OIB Richtlinie 6
(April 2019)

Beim Neubau muss die Gebäudehülle luft- und winddicht ausgeführt sein. Der n50 Wert muss gemittelt im Unter- sowie Überdruck ermittelt werden.(Verfahren 1 gemäß ÖNORM B9972)

Warum?

Schäden an der Holzkonstruktion durch eine undichte Gebäudehülle können so vermieden werden. Eine ständige Durchfeuchtung der Konstruktion kann zu Fäule, Sporen und Pilze etc. und im schlimmsten Fall zum Totalschaden des Gebäudes führen.

Wie?

Bei der Durchführung wird ein Ventilator luftdicht in eine Tür oder ein Fenster eingebaut. Mit seiner Hilfe wird Luft aus dem Gebäude hinaus "gedrückt" (Unterdruck), oder "hineingeblasen" (Überdruck), bis ein vorgegebener Prüfdifferenzdruck (50 Pa) im Gebäude gegenüber der Umgebung stabil erreicht wird.

Wann?

Beim Neubau empfiehlt sich eine Messung in der Bauphase, wenn die luftdichte Ebene hergestellt ist (Fenster und Türen eingebaut, Dampfbremse vollständig geschlossen). Leckagen können so noch mit relativ geringem Aufwand nachgebessert bzw. beseitigt werden.

Wie dicht muss mein Haus eigentlich sein?

< 3,0 h/1

Für alle Objekte ohne wohnraumtechnischen Anlagen (freier Lüftung) gilt eine Luftwechselrate (n50) von 3,0 h/1 

< 1,5 h/1

Bei Gebäuden mit einer geregelten Wohnraumlüftung (RLT- Anlage) darf der n50- Wert 1,5 h/1 nicht überschreiten.

< 1,0 h/1

Bei Niedrigenergiehäuser sollte die Luftwechselrate unter dem 1-fachen Innenvolumen sowie bei Passivhäuser unter 0,6 h/1 liegen.

Wann sollte ich eine Luftdichtheitsmessung durchführen?

Nach OIB Richtline 6 und gültiger NORM wird die Luftwechselrate im Nutzungszustand (sprich im bewohnten Zustand) ermittelt. Um Mängel in der luftdichten Ebene frühzeitig zu erkennen, ist eine Messung auch während der Bauphase empfohlen.

Es wird hier zwischen 3 Verfahren unterschieden:

Verfahren 1

Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand als Nachweis der Erfüllung der OIB Richtlinie 6, bei Passiv-, Niedrigenergie- und Holzbauhäusern, oder bei Verwendung einer RLT- Anlage (raumlufttechnische Anlage).

Verfahren 2

Baubegleitende Messung zur Qualitätssicherung während der Bauphase. Leckagen in der Gebäudehülle können so noch mit geringem Aufwand behoben werden.

Empfohlen bei jedem Neu- Aus- und Umbau in Verbindung mit dem Holzbau

Leckagesuche

Sie vermuten Undichtheiten an der Dampfbremse, nehmen üble Gerüche wahr oder vermuten Fehlstellen an den Fensterlaibungen? Wir machen uns auf die Suche nach den kleinsten Öffnungen. Optional bieten wir auch thermografische Darstellung mittels einer Wärmebildkamera.

LEITNER Christian

Messtechnik

0681/10 55 82 68

gerne stehe ich für Fragen zur Verfügung

Logo

© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.